Hinweis
Hier finden sich die Ergebnisse der Landtagswahl in Kärnten vom 4. März 2018.
Aktiv wahlberechtigt bei der Kärntner Landtagswahl 2018, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, waren grundsätzlich alle Personen, die
- am Wahltag, 4. März 2018, bzw. am Vorwahltag, 23. Februar 2018, mindestens 16 Jahre alt waren und
- am Stichtag, 2. Jänner 2018,
- die österreichische Staatsbürgerschaft besaßen,
- ihren Hauptwohnsitz in Kärnten hatten und
- nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigt sind (im Gegensatz zur Nationalratswahl) nur Landesbürgerinnen/Landesbürger, nicht auch Kärntnerinnen/Kärntner mit Hauptwohnsitz im Ausland (sogenannte "Auslandskärntnerinnen/Auslandskärntner").
An der Kärntner Landtagswahl 2018 konnten nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten sind.
Unionsbürgerinnen/Unionsbürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft sind bei Landtagswahlen nicht wahlberechtigt.
Weiterführende Links
Landtagswahl 2018 (Amt der Kärntner Landesregierung)
Rechtsgrundlagen
Kärntner Landtagswahlordnung (K-LTWO)
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