
Seit 1995 können überschuldete Privatpersonen, also natürliche Personen, die kein Unternehmen betreiben, in Österreich ein gerichtliches Schuldenregulierungsverfahren beantragen. Umgangssprachlich wird dieses Verfahren auch Privatkonkurs genannt.
Ziel des Schuldenregulierungsverfahrens ist es, redlichen Schuldnerinnen/Schuldnern unter Berücksichtigung ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit eine realistische Chance auf einen wirtschaftlichen Neubeginn zu ermöglichen.
fehlender Überblick über Einnahmen und Ausgaben
Überschätzung der eigenen Finanzkraft
niedriges oder schwankendes Haushaltseinkommen
bargeldloses Konsumverhalten
Verpflichtungen aus Bürgschaften
aggressive oder irreführende Werbung
unvorhergesehene Ereignisse (z.B. Krankheit, Unfall, Trennung, Todesfall)
Suchtverhalten oder kriminelle Handlungen
rechtlich komplexe oder unklare Situationen
Insolvenzordnung (IO)