
Diese Regelungen gelten für alle Eheschließungen in Österreich.
Die Heiratsurkunde gehört neben der Geburtsurkunde, der Sterbeurkunde und der Partnerschaftsurkunde zu den vier wesentlichen Personenstandsurkunden.
Die Heiratsurkunde enthält
Auf Antrag besteht die Möglichkeit der Ausstellung einer zusätzlichen Übersetzungshilfe.
Soweit kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, entgegensteht, können eine Heiratsurkunde verlangen:
Für Eheschließungen nach dem 1.8.1938:
Jede Personenstandsbehörde, das ist:
Für Eheschließungen vor dem 1.8.1938:
Die Ausstellung der Heiratsurkunde bzw. der internationalen Heiratsurkunde muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
Die Heiratsurkunde wird bei persönlicher Vorsprache in der Regel sofort ausgestellt.
Für den Antrag
Für die Ausstellung einer Heiratsurkunde
Bei Zusendung der Heiratsurkunde entstehen in der Regel weitere Kosten. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich beim zuständigen Standesamt.
Für die Ausstellung eines elektronischen Registerauszugs mittels ID-Austria fallen keine Kosten an.
Für Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher besteht die Möglichkeit des Urkundenausdrucks bei den österreichischen Vertretungsbehörden, wenn alle erforderlichen Daten im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) vorhanden sind.