
Sturzhelmpflicht besteht für Lenkerinnen/Lenker sowie für die beförderte Person folgender Kraftfahrzeuge (Kfz):
Eine Sturzhelmpflicht besteht ebenso für Lenkerinnen/Lenker von Elektro-Scootern unter 16 Jahren.
Keine Sturzhelmpflicht besteht
Beim Radfahren: Kinder bis zum 12. Geburtstag müssen bei der Benutzung von jedem Fahrrad einen Radhelm tragen (Radhelmpflicht). Das Kind muss mit einem Radhelm ausgerüstet sein, wenn es Rad fährt, in einem Fahrradanhänger transportiert wird oder auf einem Fahrrad mitgeführt wird. Verantwortlich dafür, dass das Kind den Helm auch tatsächlich trägt, ist diejenige Person, die ein Kind unter zwölf Jahren beaufsichtigt.
Neu:Personen unter 14 Jahren müssen einen Helm tragen, wenn sie ein Elektrofahrrad (E-Bike) lenken.
Für Personen ab 14 Jahren besteht beim Radfahren generell keine Helmpflicht. Es wird Radfahrerinnen/Radfahrern jedoch empfohlen, in jedem Alter einen Helm zu tragen.