
Die meisten Schuldnerinnen/Schuldner können den Kostenvorschuss bei Antrag auf Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens nicht bezahlen. Das Schuldenregulierungsverfahren ist dann zwar trotzdem möglich, jedoch muss die Schuldnerin/der Schuldner strenge formale Voraussetzungen erfüllen.
Die Schuldnerin/der Schuldner muss
Insolvenzordnung (IO)