
Seit der Neuauflage der Sanierungsoffensive mit Ende November 2025 hat sich gezeigt, dass rund zwei Drittel des Antragsvolumens auf den Sanierungsbonus entfallen und nur rund ein Drittel auf den Kesseltausch. Da der Kesseltausch im Vergleich jedoch eine deutlich höhere CO2-Einsparung pro eingesetztem Euro erzielt, wird die Sanierungsoffensive angepasst. Neue Registrierungen und Förderanträge sind seit 2. Februar 2026 nur mehr für den Kesseltausch möglich.
Die Sanierungsoffensive 2026 setzt auf zwei zentrale Instrumente: den Kesseltausch für klima-freundliche Heizsysteme und den Sanierungsbonus für die thermisch-energetische Sanierung. Dafür sind in den Jahren 2026 bis 2030 jährlich 360 Millionen Euro vorgesehen, insgesamt somit 1,8 Milliarden Euro. Auch präsentiert sich die Neuauflage der Sanierungsoffensive mit einigen Verbesserungen gegenüber dem bisherigen Förderungssystem: Ein fixes Jahresbudget sorgt zukünftig für einen effizienten Mitteleinsatz und eine verbindlich gestaltete Registrierung gibt Planungssicherheit.
Die Förderungsaktion "Sanierungsoffensive" gilt österreichweit für:
Informationen zur Sanierungsoffensive (Maßnahmen und Förderungshöhe) und der Möglichkeit der Registrierung und Antragstellung unter www.sanierungsoffensive.gv.at; Anträge und Registrierungen können so lange eingebracht werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens bis zum 31. Dezember 2026.
Die Gesamtförderung beträgt maximal 30 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten. Eine Kombination mit Förderungen aus den Bundesländern ist möglich.
Im Rahmen der Sanierungsoffensive kommt der Umstellung fossiler Wärmeerzeugungssysteme auf klimafreundliche Alternativen eine zentrale Bedeutung zu. Durch die Förderungsaktion "Kesseltausch" werden nicht nur CO₂-Emissionen verringert, sondern auch die Wertschöpfung in Österreich angekurbelt.
Der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine neue, klimafreundliche Alternative (Nah-/Fernwärme, Wärmepumpe, Holzzentralheizung).
Seit 3. Oktober 2025
Seit 2. Februar 2026 ist eine neue Registrierung oder Antragstellung für den Sanierungsbonus nicht mehr möglich.